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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Fassung vom 10.04.2007
 
 
 
 
  1. § 1 - Geltungsbereich
    1.1  Allen Lieferungen und Leistungen der Firma OCT Naturstein liegen diese Geschäftsbedingungen in      der neuesten Fassung zugrunde.
    1.2  Die nachstehend aufgeführten Bedingungen gelten durch die erfolgte Auftragserteilung als  
          Bestandteil des Vertrages, auch wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich erfolgt. Die Annahme   
          von Lieferungen gilt als ausdrückliche Annahme der Bedingungen.
    1.3 Etwaigen Einkaufsbedingungen unserer Kunden, soweit es sich um Gewerbetreibende oder
         Kaufleute handelt, wird ausdrücklich widersprochen, es sein denn, wir hätten diesen schriftlich 
         zugestimmt.
     
  2. § 2 - Angebote
    2.1   Angebote sind grundsätzlich unverbindlich, soweit nicht anders vereinbart bzw. schriftlich im
           Angebot vermerkt.
    2.2   Im Zusammenhang mit Angeboten gegebene Informationen und Empfehlungen erfolgen nach
           bestem Wissen und aufgrund eigener Erfahrungen und sind unverbindlich,soweit nicht
           schriftlich bestätigt.
    2.3   Soweit nicht als verbindlich bezeichnet bzw. vom Auftraggeber bestätigt, sind etwaige Anlagen
           wie technische Zeichnungen , Gewichts-und Maßangeben als annähernd anzusehen.
    2.4   Preise in besonders angefragten Angeboten basieren auf den Angaben des Kunden über
           Material, Beschaffenheit, Maße und Ausführung.
     
  3. § 3 - Aufträge       
    3.1   Alle Aufträge, Abmachungen oder mündliche Absprachen müssen von uns schriftlich bestätigt
           werden.
    3.2   Der Auftrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden mit unserer
           Auftragsbestätigung angenommen haben.
    3.3   Die Auftragsübernahme erfolgt unter Vorbehalt der rechtzeitigen und fehlerfreien 
           Selbstbelieferung, sicherer Ankunft der Ware, sowie rechtlicher und zolltechnischer
           Möglichkeiten der Einfuhr.
    3.4   An technischen Unterlagen und Zeichnungen, die dem Kunden vor oder nach Vertragsabschluß
           ausgehändigt wurden, behalten wir uns das Urheberrecht und das Eigentum vor. Diese dürfen
           nicht an Dritte weitergeben oder vervielfältigt werden und sind auf Verlangen umgehend        
           zurückzugeben.
    3.5   Gegenstand des Verkaufsvertrages ist die Lieferung der in der Auftragsbestätigung definierten
           Waren, produziert in der V.R. China. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es bei
           Lieferungen zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann, insbesondere wenn Nachlieferungen
           aufgrund von Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen wegen Reklamation oder Bruch erfolgen.
     
     
  4. § 4 - Lieferzeiten
    4.1  Alle angegebenen Lieferzeiten sind lediglich als unverbindlich anzusehen, soweit nicht  
          ausdrücklich in der Auftragsbestätigung bestätigt.
    4.2 Werden die angegebenen Liefertermine um mehr als vier Wochen überschritten, hat der Kunde
         das Recht eine Nachfrist zu setzen, mit dem Hinweis, dass er die Annahme des Kaufgegenstandes     nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese Nachfrist muss mindestens vier Wochen betragen. Nach 
          Ablauf dieser Frist und nicht erfolgter Lieferung, kann der Kunde durch schriftliche Erklärung vom
          Kaufvertrag zurücktreten.
    4.3   Sollte der Kunde im Falle des Verzuges oder der Unmöglichkeit der Lieferung, Schadenersatz  
          wegen Nichterfüllung verlangen, so beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf
         höchstens 5 % des Kaufpreises und umfasst lediglich den Ersatz unmittelbaren Schadens, also
        insbesondere nicht Ersatz von entgangenen Gewinnen oder eines sonstigen mittelbaren Schadens.
    4.4 Ansprüche auf Schadenersatz wegen Deckungskauf durch den Käufer werden grundsätzlich 
         ausgeschlossen.
    4.5  Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
    4.6  Unvorhergesehene Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Force Majeur und Störungen verursacht
         durch hoheitliche Entscheidungen in den Herstellerländern (z.B. Schließung von Steinbrüchen),
         verspätete Lieferung durch unsere Lieferanten, berechtigen uns zur Hinausschiebung oder 
         Aufhebung der Lieferverpflichtungen.
     
     
  5. § 5 - Lieferung und Transport
    5.1   Ist der Transport mit Entladung Vertragsbestandteil, geht die Gefahr auf den Käufer über,  
           sobald die Ware angeliefert und frei Bordsteinkante abgesetzt wurde. Ist die Entladung nicht
           mit eingeschlossen (frei Baustelle) geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald dieser die
          Entladetätigkeit begonnen hat. Bei Lieferung ab Lager ist die Beladung des vom Kunden
           gestellten Fahrzeuges mit eingeschlossen, wofür allerdings eine Gebühr erhoben wird. Sollten 
           Verkaufsverträge mit Lieferung aus dem Ursprungsland VR. China geschlossen werden, geht die
           Gefahr gem. den Richtlienien der Incoterms2000 an den Käufer über.
    5.2   Die Wahl des Transportführers obliegt der Firma OCT Naturstein, wenn die Ware franko verkauft       wurde, ebenso bei Verkäufen ab unserem Lager bzw. dem unserer Erfüllungsgehilfen, wenn der
           Kunde den Auftrag zum Transport auf eigene Rechnung beauftragt hat.
    5.3   Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem
           Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen.  
           Insbesondere sind Bruch, äusserliche Beschädigungen, Fehlmengen oder offensichtlicher 
           Diebstahl während des Transportes, sowie Vollständigkeit der Packstücke gem. Lieferschein
            sofort nach/bei der Entladung zu  kontrollieren und etwaige Beanstandungen diese dem
          Frachtführer/Fahrer zu melden und auf dem Frachtbrief zu vermerken. Gleichzeitig muss die
          Firma OCT Naturstein über die Beanstandungen informiert werden, das weitere Vorgehen mit uns      abgestimmt werden.
    5.4  Beanstandungen bei Verpackung und Menge berechtigen jedoch nicht zur Annahmeverweigerung      der gelieferten Ware.
    5.5  Die Lieferung erfolgt während der normalen Geschäftszeiten oder nach besonderer 
           Vereinbarung. OCT Naturstein ist nicht verantwortlich für eventuelle Verspätungen des
           Frachtführers.
    5.6  Das Verpackungsmaterial der gelieferten Ware geht in das Eigentum des Käufers über.
           Rücknahme  ist ausgeschlossen.
     
     
  6. § 6 - Preise und Zahlungsbedingungen
    6.1  Alle Preisangaben sind rein netto, die Mehrwertssteuer in gesetzlich vorgeschriebener Höhe wird
          separat in unseren Angeboten und Rechnungen ausgeschrieben. Die mit Preisen versehenen
         Artikel auf unserer Website beinhalten jedoch die gesetzliche Mehrwertssteuer.
    6.2  ventuell angebotene Frachtkosten oder Zuschläge für Leistungen Dritter erfolgen nach bestem
          Wissen und sind grundsätzlich unverbindlich. Frachtkosten werden gem. Auslage berechnet.
    6.3  Eine Anzahlung deren Höhe von Auftragsvolumen und Ausführung bestimmt wird, ist
         grundsätzlich zu zahlen und wird im Angebot/Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen. Eine
         entsprechende Rechnung wird spätestens nach Zahlungseingang erstellt.
    6.4  Rechnungen von OCT Naturstein sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, sofort und
           rein netto fällig.
    6.5   Ergeben sich nach Abschluss eines Kaufvertrages Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers,     sind wir berechtigt Vorauskasse, Sicherheitsleistung oder die sofortige Begleichung etwaiger 
         offeneForderungen zu verlangen, auch wenn diese noch nicht fällig sind.
    6.6  Zahlungsverzug bei bestehenden Forderungen, auch teilweise offene Forderungen aus einem
         langfristigen oder früheren Liefervertrag, berechtigen uns weitere Lieferungen zu stoppen oder,
         sollte keine Einigung über die Zahlung der Forderungen erreicht werden, vom Vertrag
        zurückzutreten. Der Lieferstopp befreit den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der
         angehaltenen Waren.
    6.7 Ab dem 14 Tag nach Rechnungsdatum tritt Zahlungsverzug ein und OCT Naturstein ist berechtigt     Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem festgelegten Basissatz der Europäischen Zentralbank   
         (EZB) zu berechnen.
    6.8  Zahlungen werden nur in bar oder per Überweisung akzeptiert.
    6.9 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten
         Forderungen  zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es     auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
     
  7. § 7 - Reklamation und Gewährleistung
    7.1   OCT Naturstein sichert die Lieferung einwandfreier Waren gem. Beschreibung in der 
           Auftragsbestätigung und im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht zu.
    7.2   Als Verbraucher haben Sie die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung von 24 Monaten auf
           Neuwaren bzw. 12 Monate auf Gebrauchtwaren oder Lagerwaren. Für Gewerbetreibende und
           Kaufleiute gilt die Gewährleistungspflicht von 12 Monaten. Die Gewährleistungspflicht beginnt
           mit dem Erhalt der Ware
    7.3   Beanstandungen wegen Lieferumfang, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen sind,
           soweit dies durch zumutbare Untersuchungen feststellbar ist, unverzüglich,spätestens jedoch
           binnen einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Beanstandungen
           wegen Sachmängeln und Maßgenauigkeit müssen unverzüglich nach Feststellung dieser Mängel
           angezeigt werden. Beanstandete Waren dürfen nicht verwendet oder eingebaut werden,
           ansonsten wird jegliche Mängelanzeige als unbegründet angesehen und abgewiesen.
    7.4   Bei berechtigten Beanstandungen wird OCT Fehlmengen nachliefern und im Übrigen unter
           Vorbehalt des Ausschlusses nach ihrer Wahl die Ware umtauschen, zurücknehmen oder dem
           Käufer einen Preisnachlass einräumen. Ist im Falles eines Umtausches auch die zweite
           Lieferung mangelhaft, so steht dem Käufer das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages
           (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu. Wenn der Fehler nicht
           beseitigt werden kann, oder weitere Nachbessungsversuche für den Kunden unzumutbar sind,
           kann dieser anstelle der Nachbesserung nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen.
           Im Übrigen sind sind weitergehende Ansprüche des Kunden, welche mit einer mangelhaften
           oder falschen Lieferung oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten bei Lieferung
           zusammenhängen, ausgeschlossen und zwar gleichgültig auf welchen Rechtsgrund diese
           gestützt sein mögen (z.B. unerlaubte Handlung, positive Vertragsverletzung und Verletzung
           von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen. Dieser Ausschluss gilt nicht für den Schaden, der
           auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzug von OCT Naturstein oder eines
           gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.
    7.5   Bei angemeldeten Beanstandungen ist ein Weiterverkauf bzw. eine Verarbeitung der gelieferten
           Waren, auch teilweise, seitens des Käufers ausgeschlossen, ansonsten verfallen jegliche
           Verpflichtungen seitens OCT auf Gewährleistung oder Ersatz.
    7.6   Reklamationen wegen schwacher oder beschädigter Holzumverpackung sind kein Grund für eine        Mängelrüge und berechtigen nicht zur Aussetzung der Zahlungsverpflichtung, solange die Ware         offensichtlich und überwiegend nicht beschädigt ist. Eine Meldung an OCT wegen der
           beschädigten Umverpackung muss dennoch erfolgen.
    7.7   Sollte ein Kunde aufgrund von beschädigten oder schwachen Umverpackungen die Rücknahme
           der offensichtlich unbeschädigten Waren verlangen, hat OCT als auch der Kunde das Recht
           einseitig vom Liefervertrag zurückzutreten. Das Geschäft wird rückabgewickelt und OCT wird
           von der weiteren Lieferverpflichtung befreit
     
  8. § 8 - Eigenschaften von Natursteinen
    Bitte die Ausführungen auf beiliegendem Informationsblatt beachten
     
     
  9. § 9 - Eigentumsvorbehalt
    9.1    Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
    9.2    Während der Dauer des Eigentumvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und zum
            vertragsgemäßen Gebrauch des Produktes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus
             dem Eigentumsvorbehalt und der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt.
    9.3     Der Kunde ist verpflichtet OCT alle im Rahmen der Rechtsverfolgung aus vereinbartem
             Eigentumsvorbehalt erforderliche Auskünfte zu erteilen.
    9.4     Wir behalten uns das Eigentums-und Urheberrecht an von uns angefertigten Zeichnungen,
             Abbildungen und auch Kostenvoranschlägen und Angeboten vor. Sie dürfen ohne unsere
             Zustimmung nicht an Dritte weiter gegeben werden.
    9.5     Wir behalten uns das Recht vor, von angefertigten Produkten Photos zu machen und diese
             auf unserer Website als Produktbeispiel oder Referenzbeweis zu veröffentlichen. Ebenso
             können wir diese Photos in unseren Produktkatalogen oder für Werbemaßnahmen verwenden.
     
  10. § 10 - Zahlungen
    10.1   Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung genannten Zahlungsbedingungen.Grundsätzlich
             sind, wenn dies nicht anders vermerkt ist, sämtliche Rechnungen sofort und ohne jeglichen 
             Abzug fällig.
    10.2   Der Lieferauftrag gilt erst als erteilt, wen der vereinbarte Anzahlungsbetrag auf unserem Konto       gutgeschrieben wurde, auch wenn der Auftrag früher erteilt wurde. Sollte eine vereinbarte
           Anzahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung gezahlt werden, behalten wir
           uns das Recht vor, vom Liefervertrag zurückzutreten.
     
     
  11. § 11 - Rücktrittsrecht - nur für Privatkunden, gilt nicht für Gewerbetreibende, Kaufleute oder Firmen
    11.1  Als Privatkunde haben Sie das Recht Ihre Bestellung innerhalb von 30 Tagen, ohne Angabe von        Gründen, zu widerrufen. Zur Wahrug der Frist reicht die rechtzeitige Absendung an OCT
            Naturstein, Philipp-Reis-Straße 9, 24558 Henstedt-Ulzburg, per Post, Fax oer E-Mail oder durch        Rücksendung der Ware, die aber telefonisch angekündigt werden muss. Die Widerrufsfrist
            beginnt mit Erhalt dieser Belehrung. Mit der fristgerechten Ausübung des Widerrufsrechtes wird        der Vertrag aufgelöst und rückabgewickelt. Bereits erbrachte Leistungen sind zurückzugeben
            oder zurückzuzahlen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Falle der Benutzung oder
            Verschlechterung der Ware eine Entschädigung fällig wird. Das gilt nicht, wenn die
        Verschlechertung ausschliesslich aufgrund der Prüfung der Ware beruht, wie sie im Ladengeschäft        möglich gewesen wäre. Nach Rücksendung der Ware durch den Kunden und Ankunft in unserem        Lager wird eine Überprüfung der Vollständigkeit und des Zustandes erfolgen. Sollten dabei
            Fehlmengen oder Beschädigungen festgestellt werden oder Nachbearbeitungen zur Beseitigung
            von Verpackungsschäden nötig sein, die auf die vorherige Prüfung der Ware durch den Kunden
            zurückzuführen sind, werden diese Kosten zum Abzug von der Erstattungssumme gebracht. Wir        empfehlen zur Vermeidung von Streitigkeiten, dass Sie die Ware pfleglich behandeln und alles
           unternehmen, um den Wert der Ware nicht zu beeinträchtigen und notfalls Photos zu machen,
           um den Zustand der Ware vor Rücksendung zu dokumentieren. Bitte beachten Sie, dass
           Beschädigungen an gewissen Produkten, den vollständigen Verlust der Gebrauchsfähigkeit
           haben, somit eine Erstattung nicht möglich ist. Die Rückerstattung des Kaufvertrages wird
           innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Ware erfolgen.
    11.2  Ausschluss vom Rücktrittsrecht: Sonderanfertigungen und Auftragsarbeiten die speziell nach
            Kundenangaben produziert wurden. Waren die vor Versand oder Abholung durch den
            Auftraggeber in unserem Lager besichtigt wurden. Waren die ausdrücklich mit Sonderpreis
            verkauft wurden und Lagerware, die als II. Wahl oder Restposten ausgezeichnet wurde, sowie
            Lagerware auf deren Besichtigung der Auftraggeber vor Versand ausdrücklich verzichtet hat.
     
  12. § 12 - Datenschutz
    12.1      OCT Naturstein ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen
                personenbezogenen Dates des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu  
                erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Diese werden selbstverständlich vertraulich
                behandelt und niemals an Dritte weitergegeben, ausser im Rahmen der Vertragserfüllung
                (z.B. Datenweitergabe an dasTransportunternehmen zur Auslieferung)
     
  13. § 13 - Sonstiges
    13.1    Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht
              die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt
             eine neue Bestimmung, die in Ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung
              möglichst nahe kommt.
    13.2    Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluß dieser Allgemeinen  
              Geschäftsbedingungen geschlossen wurde, ist Henstedt-Ulzburg
    13.3   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, dies gilt insbesondere für Aufträge von 
             Kunden, die Ihren Firmensitz im Ausland haben.
     
EIGENSCHAFTEN VON NATURSTEINEN - WICHTIG
ZUSÄTZLICHE  KUNDENINFORMATION - Stand 01.03.2007
 
Der Gesetzgeber hat den Verbraucher mit weitgehenden Rechten versehen, um sicherzustellen, daß der Käufer nicht das Nachsehen hat, wenn einmal Schwierigkeiten bei Verkaufsgeschäften auftreten. Wir begrüßen dies im Grundsatz, denn jeder von uns ist letztendlich Verbraucher.
Verbraucherschutz ist wichtig und Kundenservice- und Zufriedenheit ist für uns ein primäres Ziel, wobei man davon ausgehen muß, daß dies für den Großteil der Firmen im Handel ebenso gilt, auch wenn es einige 'schwarze Schafe' geben wird.
Auf der anderen Seite sind die Rechten und Pflichten soweit geregelt, daß gesetzliche Vorschriften für uns als Verkäufer, teilweise schwer einzuhalten sind, wenn es um die formale Abwicklung von Aufträgen geht. Gerade durch die ständig steigende Kontaktaufnahme und teilweise Abwicklung von Aufträgen über das Internet und per e-Mail, enstehen für uns Schwierigkeiten, die formalen Vorschriften praktisch nicht erfüllen zu können.
So müßten theoretisch sämtlich Beratungen und Informationen bezüglich der von uns angebotenen Produkte schriftlich mit dem Angebot, auf dem Postwege zugestellt werden, um verbindlich zu sein. Die schriftlichen Ausführungen in einer e-Mail gelten somit, im Streitfall, als nicht erteilt.
Aus gegebenem Anlaß müssen wir deshalb folgende Punkte besonders hervorheben und bitten Sie diese Erklärung im Falle einer Auftragsbestätigung zu unterzeichnen. Wir schließen hier weder Ihr Recht aus, noch beschneiden wir unsere Pflichten. Diese Erklärungen stellt lediglich sicher, daß Ihnen als Kunden wichtige informationen zur Abwicklung von Aufträgen mitgeteilt wurden. Es gibt hier keine versteckten Bedingungen oder Einschränkungen, die Informationen sind in verständlicher Form dargelegt und sollten ebenso als Zusage verstanden werden, daß unsere Firma OCT Naturstein sämtliche Aufträge korrekt abwickelt. Sollten denoch Fragen offen bleiben, bitten wir Sie uns anzusprechen und diese zu klären, bevor Sie diese Information mittels Unterschrift (im Falle einer Auftragsbestätigung) bestätigen.
Grundsätzliches:
Gegenstand des Verkaufsvertrages ist die Lieferung der in der Auftragsbestätigung definierten Waren, produziert in der V.R. China. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es bei Lieferungen zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann, insbesondere bei Kleinstaufträgen oderwenn Nachlieferungen aufgrund von Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen wegen Reklamation oder Bruch erfolgen.
Eigenschaften von Natursteinen:
1. Die Materialbezeichnungen in unseren Angeboten beziehen sich auf  die allgemein gebräuchlichen Bezeichnung der Materialien in der VR China oder der entsprechenden Herkunftsländer. Einige Materialien ohne eindeutige Bezeichnungen werden von uns unter unseren Handelsnamen angeboten.
2. Von uns übersandte Bilder oder Materialmuster stellen keine Zusicherung über Beschaffenheit,  Struktur und Farbe des gelieferten Materiales dar, dienen lediglich als Referenzmuster.  Verschiedenfarbige Einschlüsse in Natursteinen und insbesondere Graniten, sind handelsüblich und  stellen keinen Reklamationsgrund dar. Einige Gesteinssorten sind leicht porös und weisen Poren auf, die auch durch sorgfältigste Politur nicht geschlossen werden können. Auch diese poröse Struktur stellt keinen Reklamationsgrund, aber eine Eigenschaft dieser Materialien dar. Natursteine sind Naturprodukte und somit stellen die Farb-und Texturunterschiede die natürlichen Eigenschaften dar und machen im wesentlichen den Reiz des Natursteines aus.  Diese Unterschiede, sowie Trübungen, Äderungen, Striemen und die schon genannten Poren sind kein Grund für Reklamationen. Bedingt durch die natürlichen Eigenschaften, können sich Natursteinprodukte farblich verändern. Das im Naturstein enthaltene Eisen kann z.B. oxidieren und sich in Rost wandeln und entsprechende Verfärbungen verursachen. Dieser Vorgang kann nicht vermieden werden und tritt normalerweise erst nach Jahren auf, es kann dafür aber keine Garantie gegeben werden, da auch die Verarbeitung einen Einfluß auf das Materialverhalten haben kann. Die Veränderungen beziehen sich besonders auf alle gelblichen Materialien und zum Teil auch auf graue Granite. Gelbliches Material für den Aussenbereich liefern wir grundsätzlich nur mit gestockter Oberfläche. Sollten Kunden auf die Lieferung mit geflammten Oberflächen bestehen, müssen wir ausdrücklich daruf hinweisen, dass wir in diesem Fall keinerlei Garantie für die Beständigkeit der Farbe übernehmen können. Farbige Materialien werden teilweise verkittet oder gespachtelt, leichte Absplitterungern repariert. Dies geschieht fachmänisch und ist handelsüblich, somit kein Reklamationsgrund.
Insbesondere ist darauf zu achten, daß der ausführende Fliesenleger ein Fachmann für Natursteine ist. Nur dieser kann für eine fachgerechte Verarbeitung garantieren, die u.a. die richtige Wahl des Klebers beinhaltet sowie eine dem Produkt Naturstein gerechte Behandlung und Verlegung. In der Vergangenheit haben wir immer wieder festsellen müssen, daß nicht jeder Fliesenleger die Fähigkeit besitzt sich von der Arbeit mit Keramikfliesen auf Natursteinfliesen umzustellen. Dies kann enorme Auswirkungen auf das Erscheinungsbild der verlegten Fläche und die Qualität der Verlegearbeiten haben.
3. Verwendung: Wir beraten unsere Kunden bezüglich der Verwendung von Natursteinen nach bestem Wissen und unverbindlich. Sollten fundierte technische Informationen gefordert werden, die Verwendung oder die Be- oder Verarbeitung betreffend, empfehlen wir einen Steinmetz oder Natursteinverleger zu kontaktieren.
4. Qualitätsangaben: Für die Fertigung und Lieferung gelten verschiedene Qualitätsmerkmale, Politur, Stärkentoleranzen und Maßtoleranzen betreffend. Wir produzieren unsere Produkte nach diesen allgemein gültigen bzw. nach DIN festgelegten Vorgaben für I. Qualität, die wir auf Anfrage gerne im Auftrag spezifizieren. Grundsätzlich werden von uns keine II. Qualitäten oder Minderqualitäten angeboten, außer wir bieten Produkte im Rahmen eines Lagersonderverkaufes an und beschreiben diese eindeutig als II. Wahl. Bei Fertigarbeiten, Fliesen und Platten, soweit nicht als kalibrierte Ware bestellt, sind gewisse  Toleranzen zu akzeptieren, die 10% der Maß-und Stärkenangaben nicht überschreiten. Skulpturen und andere Artikel für den Gartenbereich können auch andere, handelsübliche, Maßabweichungen haben. Andere Ausführungsmerkmale wie z.B. ‚gefast' werden handelsüblich ausgeführt. Bodenplatten und andere Produkte werden teilweise Ausbrüche und Absplitterungen an den nicht sichtbaren Seiten und Kanten aufweisen. Diese stellen keinen Reklamationsgrund dar.Technische Eigenschaften werden von uns nur unverbindlich angegeben. Sind aus statischen oder bautechnischen Gründen diese Eigenschaften, wie z.B. Frostsicherheit, Wasseraufnahme, spezifisches  Gewicht, Abrieb oder Bruchfestigkeit zu grantieren, kann dies nur durch ein Gutachten erfolgen, welches wir in Auftrag geben können, aber durch den Kunden zu zahlen ist.
Die von uns angebotenen Materialien werden grundsätzlich und handelsüblich nur in den Kategorien Granit, Basalt und Marmor geführt. Wir verzichten im allgemeinen auf die genaue petrophysikalische Bezeichnung.
Auftragserteilung:
DER AUFTRAG GILT ERST ALS ERTEILT, WENN DIE VEREINBARTE ANZAHLUNG AUF UNSEREM KONTO GUTGESCHRIEBEN WURDE, AUCH WENN DIE AUFTRAGSBESTÄTIGUNG FRÜHER UNTERZEICHNET WURDE.
Sollte eine vereinbarte Anzahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zeichnung der Auftragsbestätigung auf unserem Konto eingehen, behalten wir uns das Recht vor, vom Liefervertrag zurückzutreten.
Zahlungsbedingungen und Rabatte:
Handels- oder Verkaufsgeschäfte zwischen zwei Partnern die sich nicht kennen, sind immer auch 'Vertrauensgeschäfte'. Gemäss unserer Unternehmensphilosophie ist das wichtigste Anliegen, die Zufriedenheit unserer Kunden mit den gelieferten Waren und unserem Services, sicherzustellen. Wir werden nicht immer der günstigste Anbieter sein, denn Qualität und Waren haben ihren Preis. Im Gegenzug erwarten wir von unseren Kunden, daß unsere Rechnungen rechtzeitig und vereinbarungsgemäss bezahlt werden, denn ansonsten können wir diese Ansprüche nicht mehr garantieren. Diese Bereitschaft hat  in der Vergangenheit sehr nachgelassen, auch das Widerrufsrecht für Privatkunden birgt für uns Risiken. Es hat sich leider gezeigt, daß das von uns erbrachte Vertrauen in unsere Vertragspartner öfter enttäuscht wurde, so daß wir lieber auf einen Auftrag verzichten, als lange auf die Zahlungen zu warten oder sogar Maßnahmen ergreifen zu müssen, um die ausstehenden Beträge einzutreiben. Wir können entsprechend nur noch folgende Zahlungsmöglichkeiten anbieten, die im Übrigen für Privatkunden als auch Firmen gelten:
1.1  Bei Verkäufen aus Lagerbestand oder Verkauf von Restposten:
-        Bei Abholung. Barzahlung
-        Bei Zustellung: Vorauszahlung ohne Rabatt, Zahlung an den Fahrer bei Lieferung - nur in Ausnahmefällen
1.2  Bei Bestellung und späterer Lieferung von Standardartikeln nach Produktion
-        100% Bezahlung im Voraus - Rabatt 5%
-        30% Anzahlung, Restbetrag fällig zur Zahlung, nachdem die Ware bei uns im Lager eingetroffen ist, Überweisung vor Lieferung oder Zahlung an den Fahrer bei Lieferung
-        Ohne Anzahlung (Auftragsabhängig), Restbetrag fällig zur Zahlung, nachdem die Ware bei uns im Lager eingetroffen ist, Überweisung vor Lieferung oder Zahlung an den Fahrer bei Lieferung (in Ausnahmefällen)
1.3   Bei Bestellung und späterer Lieferung von Sonderanfertigungen (Sondermaße, Treppen und Fensterbänke oder
                gem. Auftrag angefertigte Produkte)
-        100% Bezahlung im Voraus - Rabatt 5%
-        30/50% Anzahlung, Restbetrag fällig zur Zahlung, nachdem die Ware bei uns im Lager eingetroffen ist, Überweisung vor Lieferung oder Zahlung an den Fahrer bei Lieferung (in Ausnahmefällen)
-        Ohne Anzahlung (Auftragsabhängig), Restbetrag fällig zur Zahlung, nachdem die Ware bei uns im Lager eingetroffen ist, Überweisung vor Lieferung oder Zahlung an den Fahrer bei Lieferung (in Ausnahmefällen)
RÜCKVERGÜTUNGSPLAN:
Kunden, die bei uns uns einen Umsatz von über Euro 10.000,00 per Kalenderjahr erzielen, werden mit folgenden Rabattsätzen belohnt:
bis € 20.000,00 - 1,5%
bis € 30.000,00 - 2,5%
ab € 30.000,00 - 3,5%
Der Umsatz bezieht sich auf den reinen Netto-Warenwert, Transport-oder Lagerleistungen sind von der
Umsatzberechnung ausgenommen. Die Rechnungen müssen ohne Verzug und vollständig bezahlt sein. Am Ende des Geschäftsjahres zum 31.12. werden die Rückvergütungssummen ermittelt und per Gutschrift mitgeteilt. Die Auszahlung erfolgt entweder zur Verrechnung oder als Zahlung auf eines von Ihnen gewünschten Kontos. Die Rückvergütung ist ein von uns angebotener Rabattplan zur Kundenbindung. Ein rechtlicher Anspruch auf Zahlung besteht erst nach Eingang der Gutschrift beim Kunden. Eine Gutschrift kann schon im Laufe des Jahres angefordert werden, wenn der erforderliche Umsatz bereits erreicht wurde. Die Auszahlung erfolgt aber erst zum Ende des Jahres. Wir behalten uns das Recht vor den Rückvergütungsplan jederzeit zu widerrufen
BEI SCHWIERIGKEITEN:
Wir garantieren eine ordnungsgemäße Auftragsabwicklung, ohne 'Wenn und Aber'. Die von Ihnen bestellten Waren werden, wie in der Auftragsbestätigung beschrieben, geliefert. Bei verspäteter Lieferung, deren Gründe meist ausserhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen, über die Sie aber rechtzeitig informiert werden, bitten wir um Nachsicht, da wir die Transport-und Abfertigungszeiten kaum beeinflussen können. Bei Qualitätsproblemen, Falschlieferungen oder Transportschäden, werden wir Sie umgehend nachbeliefern, soweit wirtschaftlich vertretbar, notfalls per Luftfracht oder durch Produktion in Deutschland, ohne daß Ihnen zusätzliche Kosten entstehen werden. In unserer langjährigen Tätigkeit haben wir, sollten Schwierigkeiten aufgetreten sein,  immer eine für beide Seiten akzeptable Lösung bei Problemen gefunden - man muss dieses nur wollen.
 
 

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